Deutscher Juristentag (djt)

„Eine Vereinigung für den lebendigen Meinungsaustausch” – 150 Jahre Deutscher Juristentag (1860–2010), Bonn

Vom 28. bis zum 30. August 1860 tagte auf Initiative der Juristischen Gesellschaft in Berlin der erste Deutsche Juristentag. 800 Juristen aus allen deutschen Staaten – viel mehr als die Veranstalter erwartet hatten – beschlossen ein Statut und hoben damit den djt aus der Taufe. Geheimrat Professor Dr. Carl Georg von Wächter (1797–1880), Direktor der Universität Leipzig, wurde zum ersten Präsidenten gewählt.

Heute vereint der djt rund 7.000 Juristinnen und Juristen aus allen Berufsgruppen. Ziel des Vereins ist es, die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristen herbeizuführen. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein seit 1860 alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt den „Deutschen Juristentag”, einen Kongress mit 2.500 bis 3.500 Teilnehmern.
Im Jahre 2010 jährt sich dieses für die deutsche Rechts- und Gesellschaftsgeschichte wichtige Ereignis der Vereinsgründung zum 150. Mal. Um dieses Jubiläum zu würdigen und für die Außendarstellung zu nutzen, hat der djt vom Geschichtsbüro eine populärwissenschaftliche Publikation zur Geschichte des Deutschen Juristentages erforschen und schreiben lassen, die pünktlich zum Berliner Juristentag im September 2010 im Beck-Verlag erschienen ist (ISBN 978-3-406-60893-3).

Herausgegeber: Deutscher Juristentag e.V. Mit einem Grußwort von Prof. Dr. Konrad Redeker. Text und Bild: Anke Waldmann, Dipl.-Vw., M.A., und Dr. Wibke Becker. Redaktion: Dr. Thekla Keuck und Dr. Thomas Prüfer
http://www.beck-shop.de/Deutsche-Juristentag-1860-2010/productview.aspx?product=804028

Aus dem Inhalt

.pdf Werbung des Beck-Verlags (.pdf, 686 kB)


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