Bundesverband der Betriebskrankenkassen BKK

„Versichern, versorgen, gemeinsam handeln”. 100 Jahre Bundesverband der Betriebskrankenkassen BKK, Essen (1908–2008)

Der BKK Bundesverband ist die Spitzenorganisation der rund 170 deutschen Betriebskrankenkassen und ihrer acht Landesverbände. Auch nach der jüngsten Gesundheitsreform, bei der seine wichtigsten Aufgaben an den neuen GKV-Spitzenverband übergegangen sind, besteht er als Interessensvertretung der Betriebskrankenkassen weiter.

Um seine Erfolge in den letzten 100 Jahre dazustellen, hat der BKK Bundesverband das Geschichtsbüro beauftragt, seine Geschichte zu schreiben. Dabei wird die BKK-Geschichte nicht in einer durchlaufenden Erzählung präsentiert; vielmehr setzt sich aus zahlreichen kurzen Texten zu den Themenfeldern „BKK”, „Medizin” und „Sozialpolitik” entlang eines Zeitstrahls ein abwechslungs- und beziehungsreiches Bild zusammen. Doppelseiten an jedem Kapitelanfang geben einen Überblick über die Entwicklung in der jeweiligen Zeit.

Aus dem Text:

„Da die irdische Hülle des menschlichen Körpers nicht allein allerhand Krankheiten und Gebrechen, sondern auch einer gänzlichen Zerstörung durch den Todt unterworffen ist, mittelst aber jene Krankheiten besonders bei den Fabriken manchen zu seiner Arbeit unfähig machen und in einen Nahrungslosen Zustand versetzen, so hat man schon seit geraumen Jahren bei der Manufacktur … alhier, die löbliche und heilsame Veranstaltung gemacht, … zur Unterstützung der Kranken und Begräbnis der Todten eine Kranken und Todten Cassa zu errichten.”
Einleitung der Satzung der Fabrikkasse Christoph Andrae, Köln, aus dem Jahre 1788

Lebensrisiken wie Krankheit, Armut, Invalidität, Alter und Tod abzusichern, ist ein fundamentales Bedürfnis menschlicher Gesellschaften. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gewährt dabei einen stärkeren Schutz. Im Mittelalter entstanden zu diesem Zweck zahlreiche Orden, Gilden, Gaffeln, Zünfte, Innungen, Bruderschaften oder Gewerke. Später kamen im Zeichen wachsender Verweltlichung und Merkantilisierung andere Bünde, Genossenschaften oder Vereine hinzu. Doch diese personalen Netzwerke reichten nicht mehr aus, als die Industrielle Revolution die Lebenswelt der Menschen grundlegend veränderte. In den Industriezentren des Textilgewerbes, des Bergbaus und der Stahlproduktion strömten die vom Land kommenden Arbeiter zusammen und arbeiteten mit minimalen sozialen Sicherungen. Die sozialen Folgen der ökonomischen und politischen Umwälzungen, der Kriege und neuen Maschinen, des Zusammenbruchs ständischer Bindungen sowie die Wanderungsbewegungen vom Land in die Städte brachten die „Soziale Frage” auf die Tagesordnung. Sie sollte das ganze 19. Jahrhundert prägen.

Vor allem die Absicherung gegen das Armutsrisiko Krankheit stand im Zentrum der sozialpolitischen Bemühungen. Dabei konnte man an ältere Selbsthilfeorganisationen der Arbeiter anknüpfen, die allerdings berufsständisch und lokal beschränkt blieben: Sie hatten schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts „Armuts- und Begräbnis-” oder „Invaliden- und Medikamentenkassen” gegründet. In der industriellen Gründerzeit ermunterten vor allem Vertreter der Großbetriebe in der Schwer-, Baumwoll-, Papier- und Maschinenindustrie den Staat zu sozialpolitischen Maßnahmen und leiteten selbst eine aktive betriebliche Sozialpolitik ein. Auf diese Weise entwickelte sich die traditionelle Fürsorge der Firmenpatriarchen zu einem modernen System sozialer Betriebsführung. In seinem Mittelpunkt stand oftmals eine eigene „Fabrikkasse”. So entstanden lange vor der gesetzlichen Krankenversicherung Betriebskrankenkassen bei Thyssen Henschel, der Fried. Krupp Hüttenwerke AG, der Würzburger Koenig & Bauer AG oder bei A.W. Faber-Castell in Nürnberg – um nur einige Namen herauszugreifen.

Denn die Industrialisierung warf auch sozialmedizinische Fragen auf. Von einer Verelendung der Arbeiterschaft war bald die Rede: Die schlechten hygienischen Zustände in den Ballungszentren der Industrie erforderten eine verstärkte Bekämpfung von Seuchen. Trotz mangelnder Hygiene nahm infolge zahlreicher gesundheitspolitischer Initiativen die Sterblichkeitsrate ab. Auch die Säuglings- und Kindersterblichkeit ging massiv zurück, während allerdings die chronischen Krankheiten bei älteren Bevölkerungsgruppen anstiegen. Die Medizin entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einer modernen Naturwissenschaft mit Spezialdisziplinen wie Orthopädie und Chirurgie. Krankenhäuser wuchsen von relativ unbedeutenden Wohlfahrtsinstitutionen am Rande der Gesellschaft zu zentralen Institutionen des modernen Gesundheitswesens. Die Zahl der Ärzte stieg rasch an und in den 1890er Jahren entstanden Ärztekammern als Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte.

Bis 1880 erfassten alle bestehenden Einrichtungen zur Krankenversicherung erst fünf Prozent der Reichsbevölkerung. Die Diskussion um die soziale Frage verschärfte sich seit 1873, als nach dem Wiener Börsenkrach eine schwere Wirtschaftskrise mit Firmenzusammenbrüchen und Massenentlassungen begann. Das soziale Elend verschlimmerte sich und unter Adligen und Bürgern wuchs die Angst vor einem vermeintlich revolutionären Proletariat. Auch als Abwehr gegen diese soziale Bewegung setzte sich die staatliche Sozialpolitik durch. Dabei knüpfte sie an die Pionierarbeit der Betrieblichen Krankenversicherung an und verankerte deren Standards per Gesetz.

Am 17. November 1881 verlas Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck im Königlichen Schloss zu Berlin die „Kaiserliche Botschaft” Wilhelms I., die die deutsche Sozialgesetzgebung einleitete. Diese Magna Charta der Sozialversicherung begründete drei tragende Säulen der sozialen Versicherung: Unfall-, Krankheits- sowie Alters- und Invaliditätsversicherung. In diesen Zweigen der Sozialversicherung wurde zugleich das Prinzip der Selbstverwaltung eingeführt, das bei den Sozialversicherungsträgern bis heute Bestand hat.

Bei Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes von 1883 existierten im Deutschen Reich 18.942 gesetzliche Kassen. 1885 versicherten 5.500 BKK 1.261.000 Menschen. 1907 waren es bereits 7.914 BKK mit über drei Millionen Mitgliedern. Es gab Krankengeld in der Höhe des halben Lohns vom dritten Tag an bis maximal 13 Wochen, freie ärztliche Behandlung durch die von den Kassen unter Vertrag genommenen Bezirksärzte sowie Sachleistungen. Wöchnerinnen wurden vier Wochen lang unterstützt.

Trotz dieser bescheidenen Anfänge ist die Sozialversicherung ein Jahrhundertwerk geworden. Die Institutionen der Sozialversicherung haben sich ständig weiterentwickelt und trotz zweier Weltkriege und diverser wirtschaftlicher und politischer Wechsellagen lange bewährt. Im Prozess der permanenten Modernisierung der GKV haben die Betriebskrankenkassen ihre Vorreiterrolle beibehalten und mit ihrer hohen Innovationskraft die Zukunftsfähigkeit der Sozialversicherung in Deutschland sichern geholfen.

Aus dem Inhalt

.pdf 100 Jahre BKK Bundesverband (.pdf, 2477 kB)


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